Die Online-Sprechstunde

Mit Covid-19 verzeichnen auch Anbieter der Online-Sprechstunde eine deutlich steigende Nachfrage von ÄrztInnen. Bis Anfang März 2020 haben geschätzt weniger als 5 Prozent der österreichischen Ärzte die Sprechstunde oder Konsultation via Video als telemedizinische Leistung für PatientInnen angeboten.

Wenn via Videotelefonie mit PatientInnen kommuniziert wird, gibt es Einiges zu beachten:

  • Bis dato werden (anders als in Deutschland) noch keine telemedizinischen Leistungen von der österreichischen Gesundheitskasse übernommen. Die Konsultation muss als privatmedizinische Leistung verrechnet werden.
  • Die Online-Sprechstunde eignet sich für den Erstkontakt: Dabei darf dem Patienten Auskunft zu allgemeinen Fragen, Therapieoptionen oder dem Behandlungsverlauf erteilt werden. Achtung: über die Online-Sprechstunde darf niemals eine Diagnose gestellt werden! Diese muss immer im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch erfolgen. Die ärztliche Zweitmeinung ist allerdings erlaubt.
  • Ebenso erlaubt sind Nachbetreuung nach Eingriffen, Therapieplanung sowie die Besprechung von Laborergebnissen sowie die Überwachung einer laufenden Therapie.
  • Für die Videosprechstunde muss eine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegen, der Klarname des Patienten muss ersichtlich sein.
  • Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein. Diese Zertifikate muss er dem Arzt vorweisen können. Er muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Die Sprechstunde darf nicht aufgezeichnet werden und muss darüber hinaus frei von Werbung sein.
  • Der Arzt muss in seinen Ordinationsräumlichkeiten anwesend sein, wenn er eine Videosprechstunde durchführt.
  • Die Sprechstunde muss störungsfrei verlaufen.
  • Der Arzt/die Ärztin sollte unbedingt Rücksprache mit der Versicherung halten, ob auch telemedizinische Leistungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Unbestritten: Der Nutzen für Patienten

Nicht nur in Zeiten der Pandemie ist die Video-Sprechstunde eine Möglichkeit, das Arzt-Patienten-Gespräch ohne direkten, persönlichen Kontakt durchzuführen. Für Patienten ist es insgesamt ein großer Vorteil, nicht mehr direkt in die Arztpraxis kommen zu müssen, darüber hinaus fallen lange Wartezeiten in überfüllten Wartezimmern weg.

Für Ärzte bedeutet die Online-Sprechstunde mehr Effizienz im Praxisablauf und bessere Planung, auch kann die Fallzahl an Patienten erhöht werden. In Zeiten des Ärztemangels und der ländlichen Unterversorgung wird die digitale Sprechstunde auch von der Ärztkammer als sinnvolle Ergänzung gesehen, um Versorgungslücken zu schließen.

Dennoch gibt es noch einige offene Punkte im Rahmen des Ärztegesetzes zu klären sowie berechtigte Datenschutzbedenken.  Auch fehlen weitgehend einheitliche und anerkannte Zertifizierungen für Anbieter der Videosprechstunde zur Qualitätssicherung.

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